Neue Regelungen für den Trainingsbetrieb Inzidenz über 100 (Bundesnotbremse – Regelungen wie bisher): Bis 13 Jahre: 5er Gruppen im kontaktlosen Training, Trainer:in mit negativen Corona-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) Über 13 Jahre: Allein, zu zweit oder eigener Haushalt (kontaktlos) Inzidenz stabil unter 100 (5 Werktage in Folge): Öffnungsschritt 1 Kontaktarmer Freizeit- und Amateur- sport bis 20 Personen in Sportanlagen und -stätten außen, Trainer:innen und Spieler:innen benötigen einen negativen Corona-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden). Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungsschritt 1 weiter: Öffnungsschritt 2: Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sport- anlagen, -stätten und -studios (1 Person pro 20 m²) innen und
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Monthly Archives Mai 2021
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++Corona Update++
Auf Basis der Bestimmungen der Corona „Notbremsen“- Regelungen sind ab einer 7-Tage-Inzidenz 100 alle gemeinsamen Mannschaftstrainings ausgesetzt. Sobald die Inzidenz unter 100 sinkt und Trainings wieder möglich sind, erfolgen Infos über Trainer, Betreuer und das Amtsblatt. Aktuelle Änderungen in Kürze: Absenkung der Altersgrenze bei Ausnahmeregelungen für Kinder, wie beispielsweise bei den Kontaktbeschränkungen oder bei Sport im Freien in Gruppen, auf einschließlich 13 Jahre (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres = 14. Geburtstag). Fitnessstudios dürfen für dienstliche Zwecke, für den Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen- oder Profisport öffnen. Im Übrigen bleiben Fitnessstudios auch bei einer Inzidenz unter 100 geschlossen. Erlaubt ist weiterhin der
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