++Corona Update++

Auf Basis der Bestimmungen der Corona „Notbremsen“- Regelungen sind ab einer 7-Tage-Inzidenz 100 alle gemeinsamen Mannschaftstrainings ausgesetzt.

Sobald die Inzidenz unter 100 sinkt und Trainings wieder möglich sind, erfolgen Infos über Trainer, Betreuer und das Amtsblatt.

 

Aktuelle Änderungen in Kürze:

  • Absenkung der Altersgrenze bei Ausnahmeregelungen für Kinder, wie beispielsweise bei den Kontaktbeschränkungen oder bei Sport im Freien in Gruppen, auf einschließlich 13 Jahre (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres = 14. Geburtstag).
  • Fitnessstudios dürfen für dienstliche Zwecke, für den Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen- oder Profisport öffnen. Im Übrigen bleiben Fitnessstudios auch bei einer Inzidenz unter 100 geschlossen.
  • Erlaubt ist weiterhin der kontaktarme Freizeit- und Amateursport mit nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.
  • Liegt die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 100* ist Sport nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.
  • Kinder bis einschließlich 13 dürfen in Gruppen von maximal fünf Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben. Anleitungspersonen brauchen auf
    Anforderung durch das Gesundheitsamt einen negativen Coronatest. Sanitäre Anlagen, Umkleiden und andere Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nicht benutzt werden – Ausnahmen für die Einzelnutzung der WCs.
  • Die Ausgangsbeschränkung gilt nun von 22 Uhr (vorher 21 Uhr) bis 5 Uhr. Zusätzlich ist zwischen 22 Uhr und 24 Uhr im Freien allein ausgeübte körperliche Bewegung erlaubt. Dies gilt jedoch nicht für Sportstätten.
Kategorien: mA1-Jugend, mB1-Jugend, mC1-Jugend, mD1-Jugend, mE1-Jugend und minis.